Die Verwatung einer Wohnungseigentümergemeinschaft lässt sich in 4 Tätigkeitsbereiche unterteilen:
kaufmännische Betreuung
-
Vorbereitung, Einberufung und Abhaltung der jaährlichen Eigentümerversammlungen
-
Durchsetzung der Beschlüsse der Eigentümer
-
Betreuung in gemeinschaftlichen Belangen
-
Überwachung bestehender Verträge
-
Archivierung aller Gemeinschaftsunterlagen
juristische Verwaltung
-
Abschluss, Änderung oder Kündigung aller notwendigen Verträge
-
Teilnahme an den Rechtsgeschäften der Gemeinschaft als deren Vertreter
-
Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer nach entsprecehndem Beschluss
Vermögensverwaltung
-
Führung der WEG bezogenen Buchhaltung
-
Erstellung von Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung
-
Einziehung der HAusgelder und Einleitung von Mahnverfahren
-
Verwaltung der gemeinschaftlichen Konten und Gelder
technische Verwaltung
-
regelmäßige Objektbegehungen mit den Eigentümern oder dem Beirat
-
Auftragsvergabe für erforderliche MAßnahmen der Instandhaltung
-
Beauftragung von Reparaturarbeiten
-
Beachtung von Gewährleistungsangelegenheiten
-
Schadenmeldung und Abwicklung mit den Versicherungen