Unter diesem Begriff versteht sich die Verwaltung von:
- Ladenlokalen
- Büro - und Verwaltungsgebäuden
- Ärztehäuser
- Lagerhäuser
Die Leistungen zu diesem Tätigkeitsbereich umschließen die kaufmännische und technische Verwaltung von Immobilien die NICHT einer wohnungswirtschaftlichen Nutzung
zugedacht sind sowie ggf. und falls gewünscht:
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die Vergabe von Objektüberwachung
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entsprechender Gestaltung des Erscheinungsbildes
Die gewerbliche Vermietung unterliegt wesentlich geringeren gesetzlichen Bestimmungen als die Vermietung von Wohnräumen. Einige der gestzlich vorgeschriebenen
Regelungen des Mietrechtes können bei diesen Objekten individuell gestaltet werden
Auch hier steht die Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Objektes im Focus unserer Tätigkeit.